Unfall

Sie haben unfreiwillig und plötzlich eine Gesundheitschädigung durch ein von außen auf den Körper wirkendes Ereignis wie Schlag, Stoß oder Fall erlitten oder haben sich durch eine erhöhte Kraftanstrengung verletzt, in der Folge sind Muskeln, Sehnen oder Bänder gezerrt oder gerissen oder Gelenke verrenkt? Ihr Arzt stellt innerhalb von 15 Monaten Ihre Invalidität fest z.B. wegen Gehörverlust oder mehrerer Funktionsbeeinträchtigungen.

 

Haben Sie eine private Unfallversicherung? Sind Sie gegen Unfall versichert, dann sollten Sie von Ihrem Versicherer eine Kapitalzahlung oder so vereinbart eine Geldrente.

 

Der grundsätzliche Ablauf ist wie bei allen Versicherungsfällen, der Schaden wird nach einem Arztbesuch gemeldet, geprüft und reguliert. Im Todesfall können bei entsprechender Vereinbarung Ansprüche durch Bevollmächtigte wie Verwandte oder im Vertrag beschriebene Personen geltend gemacht werden. Sie informieren Ihren Versicherer, der sendet Ihnen Fragebögen zum Schaden zu und bittet Sie den Unfallhergang zu schildern und die dadurch enstandenen gesundheitlichen Schäden genau zu beschreiben.

 

Wir helfen Ihnen von Anfang an, um auch die Wahrung von wichtigen zeitlichen Fristen sicherzustellen. Dazu kommen Sie mit dem Arztbericht / Attest vom Arzt und Ihren Vertrags-Unterlagen zu uns. Wir prüfen die Anspruchsgrundlage, d.h. ob der Versicherer aufgrund der Vereinbarungen im Vertrag zur Leistung verpflichtet ist.

Einige Vertragsdetails können die Leistungsverpflichtung ausschließen, wie beispielsweise Geistes- oder Bewußtseinstörungen infolge von Alkoholgenuß, Verbrechen, Verhalten des Versicherten vor und nach dem Schaden (Obliegenheitsverletzungen), verschwiegene riskante Sportarten / Hobbies oder versicherertypische Vertragsbedingungen und -Klauseln.

Bei erfolgreicher Prüfung sprechen wir über Ihre Invalidität, bewerten Sie anhand der Gliedertaxe und bemessen damit Ihren Invaliditätsgrad, daraus erstellen wir den Schadenbericht und die Invaliditätssumme für den Versicherer, so daß dieser seine Leistungspflicht erkennen kann. Ziel ist die Anerkennung der Leistungspflicht und Zahlung der Invaliditätssumme.

 

Mit dem Leistungsanerkenntnis ist das Verfahren beendet und der Versicherer beginnt mit der Leistung. Geschafft, Sie können sich freuen!

 

Sie haben den Schadenbericht selbst ausgefüllt und Ihr Versicherer hat die Leistung abgelehnt? Vermutlich haben Sie nicht so ausführlich dokumentiert und argumentiert, wie es für ein Leistungsanerkenntnis erforderlich wäre. Hier können wir gemeinsam prüfen, ob es an der Antragstellung oder der Anspruchsgrundlage lag. Häufig stehen die Chancen recht gut, dennoch eine Leistung des Versicherers zu erhalten.

Leistung abgelehnt trotz schlüssiger Dokumentation und Argumentation?

Nun streben wir in Nachverhandlungen ein Leistungsanerkenntnis an, weiter stehen uns die Wege über Vergleich, Ombudsmann oder Gericht offen.

 

Sie haben Fragen oder wollen einen Termin für ein Gespräch über einen Personenunfallschaden vereinbaren?

Rufen Sie uns an unter 030 31561980 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.