Krankenversicherung

Sie sind krank und Ihr Arzt verordnet eine notwendige Heilbehandlung, deren Kosten Ihr Versicherer nicht oder nur vermindert übernehmen möchte. Ihr Arzt empfiehlt eine notwendige Heilbehandlung wie z.B. Osteopathie.

 

Haben Sie eine private Krankenversicherung? Sind Sie gegen Krankheit privat versichert, dann schimmert jetzt einige Hoffnung auf, bei entsprechender Argumentation die Kosten erstattet zu bekommen.

 

Der grundsätzliche Ablauf ist wie bei allen Versicherungsfällen, der Schaden wird gemeldet, geprüft und reguliert. Soviel zur Theorie, hier kann die Prüfung bei einem Kostenübernahmeanfrage oder beim Einreichen der Arztrechnungen stattfinden. Ihr Versicherer informiert Sie, daß er die Kosten nicht übernehmen wird.

 

Wir helfen Ihnen, so zu argumentieren, daß Ihr Versicherer möglicherweise mehr Kosten übernimmt. Dazu kommen Sie mit dem Arztbericht / Attest vom Arzt und Ihren Vertrags-Unterlagen zu uns. Wir prüfen die Anspruchsgrundlage, d.h. ob der Versicherer aufgrund der Vereinbarungen im Vertrag zur Leistung verpflichtet ist.

Einige Vertragsdetails können die Leistungsverpflichtung ausschließen, wie beispielsweise bei Erkrankungen aufgrund von Wehrdienst oder Kriegsereignissen, Alkoholgenuß, Erkrankungen, die vorsätzlich herbeigeführt wurden, Wartezeiten, Risikoausschlüsse, Verhalten des Versicherten vor und nach dem Schaden (Obliegenheitsverletzungen), verschwiegene Vorerkrankungen oder versicherertypische Vertragsbedingungen und -Klauseln.

Bei erfolgreicher Prüfung formulieren wir einen entsprechenden Leistungsantrag für den Versicherer, so daß dieser seine Leistungspflicht erkennen kann. Ziel ist die Anerkennung der Leistungspflicht und die Übernahme der vorgeschlagenen Behandlungskosten.

 

Mit dem Leistungsanerkenntnis ist das Verfahren beendet und der Versicherer beginnt mit der Leistung. Geschafft, Sie können sich freuen!

 

Leistung abgelehnt trotz schlüssiger Dokumentation und Argumentation?

Nun streben wir in Nachverhandlungen ein Leistungsanerkenntnis an, weiter stehen uns die Wege über Vergleich, Ombudsmann oder Gericht offen.