Berufsunfähigkeit

Sie sind nun schon einige Wochen arbeitsunfähig und Ihr Arzt prognostiziert, daß Sie mindestens 6 Monate lang außerstande sind, Ihren bisher ausgeübten Beruf auszuüben. Ihr Arzt erklärt also Ihre Berufsunfähigkeit z.B. wegen Zivilisationserkrankungen, Erkrankungen der Wirbelsäule oder psychische Leiden, wie Depressionen oder burn-out-Syndrom.

 

Haben Sie eine private Berufsunfähigkeitsversicherung? Sind Sie gegen Berufsunfähigkeit versichert, dann schimmert jetzt einige Hoffnung auf, maximal bis zum Eintritt der gesetzlichen Rentenversicherung den gewohnten Lohn / Gehalt weiterhin zu erhalten.

 

Der grundsätzliche Ablauf ist wie bei allen Versicherungsfällen, der Schaden wird gemeldet, geprüft und reguliert. Soviel zur Theorie, bei einer langjährigen Rentenzahlung hängt die Latte allerdings etwas höher. Sie informieren Ihren Versicherer, der sendet Ihnen Fragebögen zum Schaden.

 

Wir helfen Ihnen von Anfang an, um auch die Wahrung von wichtigen zeitlichen Fristen sicherzustellen. Dazu kommen Sie mit dem Arztbericht / Attest vom Arzt und Ihren Vertrags-Unterlagen zu uns. Wir prüfen die Anspruchsgrundlage, d.h. ob der Versicherer aufgrund der Vereinbarungen im Vertrag zur Leistung verpflichtet ist.

Einige Vertragsdetails können die Leistungsverpflichtung ausschließen, wie beispielsweise zu geringer Grad der Berufsunfähigkeit, Risikoausschlüsse, Verhalten des Versicherten vor und nach dem Schaden (Obliegenheitsverletzungen), verschwiegene Vorerkrankungen oder versicherertypische Vertragsbedingungen und -Klauseln.

Bei erfolgreicher Prüfung sprechen wir über Ihre Erkrankung und die Einzelheiten Ihres Arbeitsalltags, daraus erstellen wir den Schadenbericht und Tätigkeitsbericht für den Versicherer, so daß dieser seine Leistungspflicht erkennen kann. Ziel ist die Anerkennung der Leistungspflicht und Zahlung der Rente.

 

Mit dem Leistungsanerkenntnis ist das Verfahren beendet und der Versicherer beginnt mit der Leistung. Geschafft, Sie können sich freuen!

Sie haben den Schadenbericht selbst ausgefüllt und Ihr Versicherer hat die Leistung abgelehnt? Vermutlich haben Sie nicht so ausführlich dokumentiert und argumentiert, wie es für ein Leistungsanerkenntnis erforderlich wäre. Hier können wir gemeinsam prüfen, ob es an der Antragstellung oder der Anspruchsgrundlage lag. Häufig stehen die Chancen recht gut, dennoch eine Leistung des Versicherers zu erhalten.

Leistung abgelehnt trotz schlüssiger Dokumentation und Argumentation?

Nun streben wir in Nachverhandlungen ein Leistungsanerkenntnis an, weiter stehen uns die Wege über Vergleich, Ombudsmann oder Gericht offen.

Sie wollen Ihre Berufsunfähigkeitsrente auch nach einem Nachprüfungsverfahren weiter erhalten?

Sie haben bisher Berufsunfähigkeitsrente erhalten und Ihr Versicherer bittet Sie, um die Beantwortung von Fragen zu Ihrem aktuellen Gesundheitszustand sowie Ihrer Berufstätigkeit? Hier werden wir mit Ihnen gemeinsam den Tätigkeitsbericht für den Versicherer erstellen und Ihren aktuellen Gesundheitszustand beschreiben. Ziel ist hierbei die Fortzahlung der Leistung.

Sie haben Fragen oder wollen einen Termin zu einem Gespräch über Berufsunfähigkeit vereinbaren?

Rufen Sie uns an unter 030 31561980 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.